Bundeszentralamt für Steuern


Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Einfache Bestätigung

 
Eigene USt-IdNr *             DE
   
Abzufragendes Land *
   
Abzufragende USt-IdNr *  
   
 *  Diese Felder müssen aus technischen Gründen zwingend gefüllt werden.
 
 
 

Aktuelle Hinweise:


Aufgrund einer EDV-Umstellung in Dänemark können Bestätigungsanfragen zu dänischen USt-IdNrn.
zurzeit nicht oder nur erheblich eingeschränkt über das Online-Formular und die XML-RPC-Schnittstelle
durchgeführt werden.

Ihre Anfragen zu dänischen USt-IdNrn. stellen Sie bitte schriftlich, per Email an
mailto:kontakt-bestaetigung@bzst.bund.de oder über unser Kontaktformular.




Seit dem 01.03.2010 sind Abfragen über das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS)
an die XML-RPC-Schnittstelle möglich.

Die WDDX-Schnittstelle steht ab dem 10.08.2011 nicht mehr zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch die XML-RPC-Schnittstelle.



Sollten Bestätigungsanfragen aufgrund technischer Störungen oder Wartungsarbeiten über Internet nicht möglich sein, sind auch telefonische Anfragen über die Servicegruppe Umsatzsteuerkontrollverfahren nicht möglich!


Aus technischen Gründen ist es leider nicht oder nur eingeschränkt möglich USt-IdNrn. von folgenden EU-Ländern bestätigen zu lassen:

Lettland   
Slowakei   


Wegen Wartungsarbeiten können von folgenden Ländern keine Bestätigungsanfragen bearbeitet werden:

Irland vom 18. Mai ab 01:30 Uhr bis 19. Mai ca. 02:30 Uhr
Portugal am 21. Mai in der Zeit von 01:30 Uhr bis ca. 04:30 Uhr

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