Bundeszentralamt für Steuern


Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Einfache Bestätigung

 
Eigene USt-IdNr *             DE
   
Abzufragendes Land *
   
Abzufragende USt-IdNr *  
   
 *  Diese Felder müssen aus technischen Gründen zwingend gefüllt werden.
 
 
 

Aktuelle Hinweise:


Wegen Systemarbeiten steht das Verfahren am

Samstag, dem 04. Februar, in der Zeit von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

nicht zur Verfügung!




Aufgrund einer EDV-Umstellung in Dänemark können Bestätigungsanfragen zu dänischen USt-IdNrn.
zurzeit nicht oder nur erheblich eingeschränkt über das Online-Formular und die XML-RPC-Schnittstelle
durchgeführt werden.

Ihre Anfragen zu dänischen USt-IdNrn. stellen Sie bitte schriftlich, per Email an
mailto:kontakt-bestaetigung@bzst.bund.de oder über unser Kontaktformular.




Seit dem 01.03.2010 sind Abfragen über das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS)
an die XML-RPC-Schnittstelle möglich.

Die WDDX-Schnittstelle steht ab dem 10.08.2011 nicht mehr zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch die XML-RPC-Schnittstelle.



Sollten Bestätigungsanfragen aufgrund technischer Störungen oder Wartungsarbeiten über Internet nicht möglich sein, sind auch telefonische Anfragen über die Servicegruppe Umsatzsteuerkontrollverfahren nicht möglich!


Aus technischen Gründen ist es leider nicht oder nur eingeschränkt möglich USt-IdNrn. von folgenden EU-Ländern bestätigen zu lassen:

Lettland   
Slowakei   


Wegen Wartungsarbeiten können von folgenden Ländern keine Bestätigungsanfragen bearbeitet werden:

Rumänien am 04. Februar in der Zeit von 07:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr
Finnland am 09. Februar in der Zeit von 16:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Belgien am 10. Februar in der Zeit von 11:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Finnland am 11. Februar in der Zeit von 07:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

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